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Bedingungen und Konditionen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Computerman Twente

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, die sich daraus zwischen De Computerman Twente in Hengelo, Kamer van Koophandel 68103751 und ihren Vertragspartnern („Auftraggeber“) ergeben.

Vom Auftraggeber festgelegte Bestimmungen oder Bedingungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder nicht darin enthalten sind, sind für De Computerman Twente nur verbindlich, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurde.

  1. Angebot und Annahme
    • De Computerman Twente erstellt ein Angebot, in dem De Computerman Twente angibt, welche Arbeiten („die Dienstleistungen“) De Computerman Twente anbietet, was in den Dienstleistungen enthalten ist und welcher Betrag dafür zu zahlen ist. Nur die im Angebot angegebene Beschreibung der Dienstleistungen ist verbindlich.
    • Im Allgemeinen umfassen die Services die Wartung von Hard- und Software, die Konfiguration und Installation von Hardware, die Konfiguration und Installation von Software, die Lieferung von Hardware, Fernsupport, Vor-Ort-Support und alles, was damit zusammenhängt. Andere Arbeiten werden nur ausgeführt, wenn dies im Angebot angegeben ist.
    • Ein Angebot ist völlig unverbindlich und gilt bis zum Widerruf durch De Computerman Twente, es sei denn, in dem Angebot ist etwas anderes angegeben. De Computerman Twente kann niemals verpflichtet werden, eine Annahme nach Ablauf dieser Frist zu akzeptieren, aber wenn De Computerman Twente dies tut, gilt das Angebot dennoch als angenommen.
    • Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, an dem die Mitteilung, die die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber enthält, bei De Computerman Twente eingeht. Diese Mitteilung kann per E-Mail erfolgen.
    • Wenn der Auftraggeber sein Einverständnis mit dem Angebot nicht ausdrücklich erklärt, aber dennoch zustimmt oder den Eindruck erweckt, dass De Computerman Twente Arbeiten ausführt, die unter die Beschreibung der Dienstleistungen fallen, gilt das Angebot als angenommen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber De Computerman Twente um die Ausführung bestimmter Arbeiten bittet, ohne ein formelles Angebot abzuwarten.
    • Eine Änderung der Dienstleistungen ist nur mit dem Einverständnis beider Parteien möglich, es sei denn, in diesen Bedingungen ist an anderer Stelle etwas anderes vorgesehen. De Computerman Twente führt die gewünschten zusätzlichen Arbeiten zum üblichen Stundensatz aus. Zusätzliche Arbeiten werden im Voraus angegeben.
  2. Fertigstellung und Annahme
    • De Computerman Twente liefert nach der Ausführung von Arbeiten oder Teilen davon das Ergebnis, wenn es nach seiner fachlichen Meinung den Spezifikationen entspricht oder zur Verwendung geeignet ist.
    • Der Kunde muss dann die gelieferte Arbeit innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung bewerten und genehmigen oder ablehnen. Wenn der Kunde das gelieferte Werk nicht innerhalb dieser Frist ablehnt, gilt das gelieferte Werk als angenommen.
    • Wenn die Arbeiten in Phasen geliefert werden, erteilt der Auftraggeber nach Abschluss jeder Phase die Genehmigung oder Ablehnung des Teils der Arbeiten dieser Phase in der im vorigen Absatz festgelegten Weise. Der Kunde kann eine spätere Genehmigung oder Ablehnung nicht auf Aspekte stützen, die in einer früheren Phase genehmigt wurden.
    • Wenn der Auftraggeber die gelieferte Arbeit ganz oder teilweise ablehnt, wird De Computerman Twente sich bemühen, den Grund für die Ablehnung so schnell wie möglich zu beseitigen. De Computerman Twente kann dies tun, indem er das Ergebnis revidiert oder eine begründete Erklärung abgibt, warum die Begründung nicht gültig ist. Der Kunde hat dann weitere fünf Arbeitstage Zeit, um die Überarbeitung oder die Begründung zu genehmigen oder abzulehnen.
    • Wenn der Auftraggeber nach der Überarbeitung oder Begründung weiterhin mit der Gesamtheit oder einem Teil der Lieferung nicht einverstanden ist, ist De Computerman Twente berechtigt, für alle nachfolgenden Überarbeitungen zusätzliche Kosten zu berechnen. Der Computerman Twente gibt bei einer Überarbeitung an, ob für spätere Überarbeitungen zusätzliche Kosten anfallen werden.
    • Wenn eine Partei angibt, dass sie weitere Überarbeitungen nicht oder nicht mehr für sinnvoll hält, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag für den betreffenden Service zu kündigen. In diesem Fall erstattet der Auftraggeber die von De Computerman Twente tatsächlich geleisteten Stunden, höchstens jedoch den Betrag, der für den abgelehnten Auftrag angegeben wurde. Dies berechtigt den Kunden jedoch nicht, den abgelehnten Artikel in irgendeiner Weise zu verwenden.
    • Nach der Abnahme des gelieferten Werks erlischt jede Haftung für Mängel am gelieferten Werk, es sei denn, De Computerman Twente kannte den Mangel zum Zeitpunkt der Abnahme oder hätte ihn kennen müssen. In jedem Fall erlischt jede Mängelhaftung nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund.
  3. Erbringung der Dienstleistungen
    • Nach Abschluss des Vertrags werden die Dienstleistungen von De Computerman Twente so schnell wie möglich gemäß dem Angebot und unter Berücksichtigung der angemessenen Wünsche des Auftraggebers ausgeführt.
    • Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun und zu unterlassen, was vernünftigerweise wünschenswert und notwendig ist, um eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen. Der Auftraggeber sorgt insbesondere dafür, dass alle Daten, die De Computerman Twente als notwendig bezeichnet oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Erbringung der Dienstleistungen notwendig sind, rechtzeitig an De Computerman Twente übermittelt werden.
    • Der Auftraggeber verschafft De Computerman Twente Zugang zu allen Orten, Diensten und Konten, die sich unter seiner Kontrolle befinden (z.B. Webhosting-Konten) und die De Computerman Twente nach vernünftigem Ermessen für die Erbringung der Dienste benötigt.
    • De Computerman Twente garantiert, dass die Dienste sorgfältig, solide und so gut wie möglich ausgeführt werden. Wenn die ordnungsgemäße Ausführung der Dienste es erfordert, ist De Computerman Twente berechtigt, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen. De Computerman Twente ist und bleibt die verantwortliche Partei gegenüber dem Auftraggeber.
    • De Computerman Twente ist berechtigt, aber niemals verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Konsistenz der ihm zur Verfügung gestellten Ausgangsmaterialien, Anforderungen oder Spezifikationen zu prüfen und bei Feststellung von Mängeln die vereinbarten Arbeiten auszusetzen, bis der Auftraggeber die betreffenden Mängel beseitigt hat.
    • Sofern nicht anders vereinbart, ist De Computerman Twente nicht an der Erbringung von Dienstleistungen Dritter beteiligt, wie z.B. Softwarelizenzen oder Hosting, die für die Dienstleistungen erforderlich sind, auch wenn De Computerman Twente diese Dienstleistungen im Namen des Auftraggebers erwirbt.
    • De Computerman Twente hat das Recht, die Dienstleistungen (vorübergehend) zurückzuhalten oder einzuschränken, wenn der Auftraggeber eine Verpflichtung gegenüber De Computerman Twente in Bezug auf den Vertrag nicht erfüllt oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
    • De Computerman Twente wird sich bemühen, eine Anfrage des Auftraggebers so schnell wie möglich zu beantworten, kann aber keine konkreten zeitlichen Zusagen machen, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes vereinbart.
  4. Bestimmungen zur Instandhaltung
    • Unter Wartung versteht man den Betrieb vorhandener Hard- und/oder Software gemäß dem Angebot oder einer weiteren Vereinbarung und ganz allgemein die Behebung von Fehlern.
    • De Computerman Twente wird sich bemühen, die Wartung nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen, ist aber bei Updates, Fehlerbehebungssoftware („Patches“) oder Ersatzteilen häufig von seinen Lieferanten und Dritten abhängig. De Computerman Twente ist berechtigt, bestimmte Updates oder Patches nicht zu installieren, wenn dies nach Ansicht von De Computerman Twente dem ordnungsgemäßen Betrieb der Software nicht zuträglich ist oder nicht im Interesse des Auftraggebers liegt.
    • Im Rahmen der Wartung wird De Computerman Twente alle Anstrengungen unternehmen, um Fehler in den Werken, wie Websites, Dateien, Software, Dokumentation, Ratschläge, Berichte, Analysen, Entwürfe, Texte, Fotos, Filme, Tonaufnahmen, Bilder, audiovisuelles Material, Logos oder Hausstile (im Folgenden: „Werke“) und zugehörige Software zu beheben. Allerdings ist Computerman Twente dabei von Lieferanten und Dritten abhängig. Bei neuen Funktionen oder Änderungen, die die Funktionsweise der Software wesentlich verändern können, wird De Computerman Twente den Auftraggeber im Voraus konsultieren.
    • De Computerman Twente wird sich bemühen, Änderungen an der Software auf Wunsch des Auftraggebers vorzunehmen. De Computerman Twente hat immer das Recht, eine Anfrage abzulehnen, wenn sie seiner Meinung nach nicht durchführbar ist oder das ordnungsgemäße Funktionieren oder die Verfügbarkeit der Software beeinträchtigen könnte.
    • Wenn eine gewünschte Änderung nach Ansicht von De Computerman Twente die Funktion oder Sicherheit der Software beeinträchtigen kann, wird De Computerman Twente den Auftraggeber schriftlich darüber informieren. Wenn der Auftraggeber dennoch auf der Änderung besteht und De Computerman Twente diese durchführt, geschieht dies auf eigenes Risiko und ohne jegliche Haftung für De Computerman Twente.
    • Wenn der Abnehmer selbstständig eine Änderung an den von De Computerman Twente gelieferten Ergebnissen vornehmen möchte, geschieht dies auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung, es sei denn, der Abnehmer hat De Computerman Twente die gewünschte Änderung im Voraus mitgeteilt und De Computerman Twente hat sie schriftlich genehmigt. Der Computerman Twente kann diese Genehmigung an Bedingungen knüpfen.
  5. Bestimmungen zur Fernunterstützung
    • Der Fernsupport erfolgt per Telefon, E-Mail und über andere, mit Ihnen zu vereinbarende Kanäle.
    • De Computerman Twente wird auf Wunsch des Auftraggebers eine Software vorschlagen, die einen Fernzugriff auf die zu unterstützenden Computer ermöglicht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass sein Netzwerk und seine Sicherheitsumgebung den Betrieb dieser Software zulassen.
  6. Verkauf von Ausrüstung
    • Für die im Rahmen der Services gelieferte Ausrüstung wird keine Garantie übernommen, es sei denn, der Hersteller oder Importeur übernimmt die Garantie. Der Kunde sollte diese Garantien direkt bei dieser Partei einfordern. De Computerman Twente vermittelt auf Anfrage bei diesen Ansprüchen, haftet jedoch nicht, wenn der Hersteller oder Importeur die Reparatur oder den Ersatz verweigert oder dafür Gebühren verlangt.
  7. Installation und Konfiguration
    • Gemäß dem Angebot oder der weiteren Spezifikation konfiguriert und installiert De Computerman Twente die Geräte und die Software zugunsten des Auftraggebers, um eine Arbeitsumgebung zu schaffen.
    • Die Auswahl, der Kauf und die Verwaltung der Umgebung, in der die Konfiguration und die Installation stattfinden, liegen einzig und allein in der Verantwortung des Kunden, mit Ausnahme der unter Artikel ‚Verkauf von Geräten‘ gelieferten Geräte. Der Computerman Twente wird Ihnen Anweisungen zur gewünschten Konfiguration geben. Wenn die vorgesehene Umgebung nicht den Anforderungen von De Computerman Twente entspricht, ist De Computerman Twente berechtigt, die Installation oder Konfiguration abzulehnen.
    • Der Auftraggeber gewährt den Mitarbeitern und Hilfspersonen von De Computerman Twente auf Verlangen von De Computerman Twente jeden notwendigen Zugang zur Umgebung, um die Installation, Konfiguration, Wartung und Anpassung zu ermöglichen. Der physische Zugriff auf die Geräte des Kunden erfolgt nur, wenn dies erforderlich ist, und nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden.
    • Wenn Software von Drittanbietern installiert wird, muss der Kunde über entsprechende Lizenzen für diese verfügen und sicherstellen, dass die darin enthaltenen Bestimmungen strikt eingehalten werden. Der Auftraggeber stellt De Computerman Twente von Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Installation und Lizenzen der Software frei, es sei denn, die Ansprüche ergeben sich aus Informationen oder Lizenzen, die von De Computerman Twente geliefert wurden.
  8. Entwicklung der Arbeiten
    • Wenn sich eine Dienstleistung auf die Entwicklung, Konfiguration und/oder Anpassung von Werken erstreckt, ist De Computerman Twente berechtigt, sofern nicht anders vereinbart, Bilder, Software und Komponenten Dritter bei der Entwicklung, Konfiguration oder Anpassung von Werken zu verwenden.
    • De Computerman Twente ist berechtigt, Open-Source-Software zu verwenden, deren Rechte bei Dritten liegen. Das bedeutet unter anderem, dass De Computerman Twente dem Auftraggeber Open-Source-Software zur Verfügung stellen und Open-Source-Software in Werke integrieren kann, die De Computerman Twente im Rahmen einer Dienstleistung erstellt oder anpasst. Wenn die Lizenz bestimmter Open-Source-Software dazu führt, dass der Auftraggeber die Software nur (teilweise) als Open Source weitergeben darf, wird De Computerman Twente den Auftraggeber angemessen über alle geltenden Lizenzbedingungen informieren.
    • Nach der Lieferung liegt die Verantwortung für die korrekte Einhaltung der relevanten Lizenzen Dritter bei der Nutzung der entwickelten Werke beim Kunden.
  9. Rechte an geistigem Eigentum
    • Alle geistigen Eigentumsrechte an den im Rahmen des Vertrags entwickelten oder gelieferten Diensten oder Werken liegen ausschließlich bei De Computerman Twente oder seinen Lizenzgebern. Nur wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben oder gesondert vereinbart wurde, können Rechte an den Kunden übertragen werden.
    • Der Kunde erwirbt nur die Nutzungsrechte und Befugnisse, die sich aus dem Vertragsumfang ergeben oder schriftlich eingeräumt wurden, und darf ansonsten die Werke oder andere Ergebnisse der Materialien der Dienstleistungen nicht vervielfältigen oder offenlegen.
    • Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an den Werken vorzunehmen, an denen ihm ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, es sei denn, dies ist für die beabsichtigte Nutzung oder zur Korrektur von Fehlern erforderlich.
    • Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Kopie der Quelldateien (z.B. Bild-, Website- oder Software-Quellcode) der gelieferten Werke, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und unmissverständlich schriftlich vereinbart.
    • Dem Kunden ist es nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus den Materialien von Works, für die er eine Lizenz erhalten hat, zu entfernen oder zu verändern, einschließlich der Hinweise auf die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Materialien.
  10. Preise und Bezahlung
    • Der Kunde schuldet den/die im Angebot angegebenen Festbetrag(e) für die Dienstleistungen. Der Kunde zahlt den gesamten Betrag nach Abschluss der Arbeiten. Andere Beträge werden nur dann berechnet, wenn sie an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben sind.
    • De Computerman Twente schickt dem Abnehmer eine elektronische Rechnung über die vom Abnehmer geschuldeten Beträge.
    • Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt acht Tage ab dem Rechnungsdatum, es sei denn, auf der Rechnung ist eine längere Zahlungsfrist angegeben. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, ist er nach Ablauf dieser Frist von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Wird ein fälliger Betrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, werden gesetzliche Zinsen auf den ausstehenden Rechnungsbetrag fällig.
    • Wenn der Auftraggeber der Meinung ist, dass eine Rechnung (teilweise) falsch ist, muss er dies De Computerman Twente innerhalb der Zahlungsfrist mitteilen. Die Zahlungsverpflichtung für den strittigen Betrag (nicht aber für den Rest) wird ausgesetzt, bis De Computerman Twente den Bericht untersucht hat. Wenn sich nach einer Untersuchung durch De Computerman Twente herausstellt, dass die Beanstandung ungerechtfertigt war, muss der Kunde den strittigen Betrag dennoch innerhalb von sieben Tagen zahlen.
    • Bei Zahlungsverzug haftet der Kunde neben dem geschuldeten Betrag und den darauf aufgelaufenen Zinsen für die vollständige Erstattung sowohl der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros. Insbesondere ist De Computerman Twente in diesem Fall berechtigt, eine Verwaltungsgebühr von 50 € zu erheben.
    • Die Zahlungsforderung wird sofort fällig, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder eine allgemeine Pfändung des Vermögens des Kunden erfolgt, der Kunde stirbt, in Liquidation geht oder aufgelöst wird.
  11. Geheimhaltung
    • Die Parteien werden alle Informationen, die sie einander vor, während oder nach der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Verfügung stellen, vertraulich behandeln, wenn die Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder wenn die empfangende Partei weiß oder wissen sollte, dass die Informationen vertraulich behandelt werden sollten. Die Parteien übertragen diese Verpflichtung auch auf ihre Mitarbeiter sowie auf Dritte, die von ihnen für die Ausführung der Vereinbarung beauftragt wurden.
    • De Computerman Twente wird sich nach Kräften bemühen, keine Kenntnis von Daten zu nehmen, die der Auftraggeber über die Hardware oder Software, auf die sich die Dienste beziehen, speichert und/oder verbreitet, es sei denn, dies ist für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich oder De Computerman Twente ist aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Gerichtsbeschlusses dazu verpflichtet. In diesem Fall wird De Computerman Twente sich bemühen, die Kenntnis der Daten so weit wie möglich einzuschränken, soweit dies in seiner Macht steht.
    • De Computerman Twente darf das bei der Ausführung des Vertrags erworbene Wissen für andere Aufträge verwenden, solange keine Informationen des Auftraggebers unter Verletzung der Geheimhaltungspflicht Dritten zugänglich werden.
    • Die Verpflichtungen aus diesem Artikel gelten auch nach Beendigung der Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, und solange die Partei, die die Informationen zur Verfügung stellt, vernünftigerweise die Vertraulichkeit der Informationen beanspruchen kann.
  12. Haftung
    • De Computerman Twente haftet gegenüber dem Auftraggeber nur im Falle eines zurechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung des Vertrages und nur für den Ersatz des Schadens, d.h. den Ersatz des Wertes der unterlassenen Leistung.
    • Jegliche Haftung von De Computerman Twente für jede andere Form von Schaden ist ausgeschlossen, einschließlich des Ersatzes von zusätzlichem Schaden in irgendeiner Form, des Ersatzes von indirektem Schaden oder Folgeschaden, Schaden durch entgangenen Umsatz oder Gewinn, Schaden durch Datenverlust sowie Schaden durch Überschreitung von Fristen infolge veränderter Umstände.
    • Im Falle einer Haftung gemäß dem ersten Absatz entspricht der Höchstbetrag, den De Computerman Twente zu entschädigen hat, dem Betrag, der für den betreffenden Dienst zu zahlen ist. Dieser Höchstbetrag entfällt, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von De Computerman Twente zurückzuführen ist.
    • Die Haftung von De Computerman Twente für eine zurechenbare Nichterfüllung des Vertrages entsteht nur, wenn der Auftraggeber De Computerman Twente unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt, wobei er eine angemessene Frist zur Behebung des Versäumnisses setzt, und De Computerman Twente auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin zurechenbar bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen versagt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit De Computerman Twente angemessen reagieren kann.
    • Im Falle höherer Gewalt, worunter auf jeden Fall Störungen oder Ausfälle des Internets, der Telekommunikationsinfrastruktur, Stromausfälle, innere Unruhen, Mobilmachung, Krieg, Verkehrsstau, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Versorgungsengpässe, Feuer, Überschwemmung, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen fallen, sowie für den Fall, dass De Computerman Twente nicht in der Lage ist, durch seine eigenen Lieferanten zu liefern, aus welchem Grund auch immer, nicht in der Lage ist zu liefern, wodurch die Erfüllung des Vertrages von De Computerman Twente vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wird die Erfüllung des Vertrages ausgesetzt oder der Vertrag aufgelöst, wenn die Situation höherer Gewalt länger als neunzig Tage angedauert hat, und zwar ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz.
  13. Dauer und Beendigung
    • Der Vertrag wird für den Zeitraum geschlossen, der für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags ist nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch Vereinbarung beider Parteien möglich. Der Auftraggeber kann den Vertrag gegen Zahlung einer Buy-out-Summe in Höhe der geleisteten Arbeitsstunden zu dem bei De Computerman Twente geltenden Stundensatz vorzeitig beenden.
    • Nach einer Kündigung, Beendigung oder Auflösung, aus welchem Grund auch immer, ist De Computerman Twente berechtigt, alle im Auftrag des Auftraggebers bei sich gespeicherten Daten unmittelbar nach Ablauf des Vertrags zu löschen. In diesem Fall ist De Computerman Twente nicht verpflichtet, dem Auftraggeber eine Kopie dieser Daten zur Verfügung zu stellen.
    • Der Vertrag endet automatisch, wenn eine Partei für insolvent erklärt wird, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder eine allgemeine Vermögenspfändung erwirkt, stirbt, in Liquidation geht oder aufgelöst wird.
  14. Änderungen der Vereinbarung
    • Nach der Annahme kann der Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
    • Handelt es sich jedoch um einen langfristigen Vertrag, ist De Computerman Twente einmal pro Kalenderjahr berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu erweitern. Zu diesem Zweck muss er den Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten der Anpassungen oder Erweiterungen benachrichtigen. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen können jedoch niemals eine spezifische Vereinbarung außer Kraft setzen.
    • Wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist widerspricht, prüft De Computerman Twente, ob die beanstandeten Anpassungen oder Erweiterungen zurückgenommen werden sollen oder nicht. De Computerman Twente wird den Auftraggeber über diese Entscheidung informieren. Wenn De Computerman Twente die beanstandeten Anpassungen oder Erweiterungen nicht zurücknehmen möchte, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu dem Datum zu kündigen, an dem sie wirksam werden.
    • De Computerman Twente kann jederzeit Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen, wenn diese aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen erforderlich sind. Der Kunde kann gegen solche Änderungen keinen Einspruch erheben.
    • Die obige Regelung gilt auch für Preise. De Computerman Twente kann Preisänderungen, die ihm von Lieferanten auferlegt werden, jederzeit an den Auftraggeber weitergeben. Ein Nachweis der Preisänderung wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
  15. Schlussbestimmungen
    • Diese Vereinbarung unterliegt dem niederländischen Recht. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorschreiben, werden alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben können, dem zuständigen niederländischen Gericht für den Bezirk vorgelegt, in dem De Computerman Twente seinen Sitz hat.
    • Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten Vereinbarung. In diesem Fall werden die Parteien (eine) neue Bestimmung(en) festlegen, die sie ersetzen soll(en) und die der Absicht der ursprünglichen Vereinbarung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit wie rechtlich möglich Gestalt geben.
    • Unter diesen Bedingungen umfasst der Begriff „schriftlich“ auch E-Mails und Mitteilungen per Fax, sofern die Identität des Absenders und die Unversehrtheit des Inhalts hinreichend gewährleistet sind. Die Parteien werden sich bemühen, den Erhalt und den Inhalt von Mitteilungen per E-Mail zu bestätigen.
    • Die von De Computerman Twente empfangene oder gespeicherte Version einer Mitteilung gilt als authentisch, vorbehaltlich des vom Auftraggeber zu erbringenden Gegenbeweises.
    • Jede Partei ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Ungeachtet dessen ist De Computerman Twente jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an eine Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft zu übertragen.

Die Forschung ist kostenlos.

und alles geht in gegenseitigem Einvernehmen

Wir wissen besser als jeder andere, dass es unglaublich ärgerlich und unangenehm ist, wenn Ihr Desktop oder Laptop kaputt geht. Dank unserer langjährigen Erfahrung sind wir für unseren schnellen, persönlichen und entschlossenen Service bekannt, der sich insbesondere an Privatpersonen richtet. Da wir nur nach Vereinbarung arbeiten, haben wir genügend Zeit, um das Problem und die mögliche Lösung zu besprechen. Bei uns ist die Voruntersuchung völlig kostenlos und unverbindlich. Sie wohnen also in der Region Twente und möchten Ihren Computer professionell reparieren lassen? Dann sind Sie bei De Computerman Twente in Hengelo an der richtigen Adresse. Wir lösen alle Arten von Computerproblemen für Sie und liefern auch neue und generalüberholte Laptops und Desktops unter dem nationalen Markennamen Easy Computershop.

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Angaben zum Unternehmen.

Nur nach Vereinbarung

Der Computerman Twente
Piet Heinstraat 81
7556 XT Hengelo

TEL: 074 203 3055
MAIL:
info@computermantwente.nl






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